
Worauf Sie beim Arbeitszeugnis Anspruch haben, was einfaches und qualifiziertes Zeugnis unterscheidet, wie Sie die Zeugnissprache entschlüsseln und was Sie bei einem schlechten Zeugnis tun können.
Bei Beendigung eines Arbeitsverhältnisses haben Sie Anspruch auf ein schriftliches Arbeitszeugnis (§ 109 GewO). Es muss mindestens Art und Dauer der Tätigkeit nennen. Auf Wunsch muss es auch Leistung und Verhalten beurteilen, dann spricht man von einem qualifizierten Zeugnis. Weil Zeugnisse wohlwollend formuliert sein sollen, hat sich eine eigene Zeugnissprache entwickelt, in der freundlich klingende Sätze sehr unterschiedliche Noten bedeuten. Auf dieser Seite erfahren Sie, was im Zeugnis stehen muss, wie Sie die Formulierungen lesen und was Sie bei einem schlechten Zeugnis tun können.
Ihr Anspruch auf ein Arbeitszeugnis
- Einfaches Zeugnis: Angaben zu Art und Dauer der Tätigkeit. Darauf haben Sie immer Anspruch.
- Qualifiziertes Zeugnis: zusätzlich Beurteilung von Leistung und Verhalten. Sie bekommen es, wenn Sie es verlangen, und sollten das in der Regel auch tun, denn ein einfaches Zeugnis wirkt bei Bewerbungen oft, als gäbe es nichts Gutes zu sagen.
- Klar und verständlich: Das Zeugnis darf keine Merkmale oder Formulierungen enthalten, die eine andere Aussage treffen sollen, als aus Form und Wortlaut ersichtlich ist (§ 109 Abs. 2 GewO). Geheimcodes sind also verboten.
- Elektronisch nur mit Ihrer Zustimmung: Seit 2025 darf das Zeugnis in elektronischer Form erteilt werden, wenn Sie einwilligen (§ 109 Abs. 3 GewO). Ohne Einwilligung bekommen Sie es auf Papier mit Unterschrift.
Ein Zwischenzeugnis während des laufenden Arbeitsverhältnisses regelt das Gesetz nicht ausdrücklich. Bei einem berechtigten Anlass, etwa einem Vorgesetztenwechsel, einer Versetzung oder einer anstehenden Kündigung, wird es aber üblicherweise ausgestellt, und viele Tarifverträge sehen es vor.
Aufbau eines qualifizierten Arbeitszeugnisses
- Überschrift „Arbeitszeugnis“ oder „Zeugnis“ und Ihre persönlichen Daten
- Kurze Beschreibung des Unternehmens
- Dauer der Beschäftigung und Positionen
- Aufgaben, in der Reihenfolge ihrer Bedeutung
- Leistungsbeurteilung: Fachwissen, Arbeitsweise, Arbeitserfolg, bei Führungskräften auch Führungsleistung
- Zusammenfassende Leistungsbeurteilung, die eigentliche Note
- Verhaltensbeurteilung gegenüber Vorgesetzten, Kollegen und Kunden
- Beendigungsgrund und Schlussformel mit Dank, Bedauern und guten Wünschen
- Ort, Datum, Unterschrift
Zeugnissprache: Formulierungen und ihre Bedeutung
Die Gesamtnote steckt meist in einem Satz zur Zufriedenheit des Arbeitgebers. Die folgenden Formulierungen sind in der Praxis weit verbreitet:
| Formulierung | Übliche Bedeutung |
|---|---|
| „stets zu unserer vollsten Zufriedenheit“ | sehr gut |
| „stets zu unserer vollen Zufriedenheit“ | gut |
| „zu unserer vollen Zufriedenheit“ | befriedigend |
| „zu unserer Zufriedenheit“ | ausreichend |
| „im Großen und Ganzen zu unserer Zufriedenheit“ | mangelhaft |
| „hat sich bemüht, die Aufgaben zu erledigen“ | ungenügend |
Auch die Schlussformel zählt. „Wir bedauern sein Ausscheiden sehr, danken ihm für die stets sehr gute Zusammenarbeit und wünschen ihm für die Zukunft alles Gute und weiterhin viel Erfolg“ gehört zu einem sehr guten Zeugnis. Fehlen Dank und Bedauern ganz, fällt das Personalern auf.
Warnsignale im Zeugnis
- Selbstverständliches wird gelobt: „Er war stets pünktlich“ als einzige Aussage zum Verhalten.
- Wichtige Aufgaben fehlen oder unwichtige stehen vorn.
- Die Reihenfolge stimmt nicht: „gegenüber Kollegen und Vorgesetzten“ statt „gegenüber Vorgesetzten und Kollegen“ wird oft als Hinweis auf Probleme mit Vorgesetzten gelesen.
- Bemühen statt Erfolg: „war bemüht“ oder „zeigte Verständnis“ bedeutet, dass es nicht geklappt hat.
- Schlussformel fehlt oder endet ohne Dank.
Was tun bei einem schlechten Zeugnis?
- Freundlich um Korrektur bitten. Nennen Sie die Stellen, die Sie geändert haben möchten, und schlagen Sie konkrete Formulierungen vor. Viele Arbeitgeber übernehmen gut begründete Vorschläge.
- Eigenen Entwurf anbieten. Es ist üblich, dass Arbeitnehmer einen Zeugnisentwurf schreiben, den der Arbeitgeber prüft und unterschreibt.
- Berichtigung verlangen. Sie haben Anspruch auf ein wahres und wohlwollendes Zeugnis. Wollen Sie eine bessere als eine durchschnittliche Note durchsetzen, müssen Sie nach der Rechtsprechung des Bundesarbeitsgerichts darlegen, warum Ihre Leistung überdurchschnittlich war. Eine unterdurchschnittliche Bewertung muss dagegen der Arbeitgeber begründen.
- Fristen beachten. Arbeits- und Tarifverträge enthalten oft Ausschlussfristen von wenigen Monaten. Warten Sie nicht zu lange.
Häufige Fragen
Wann muss ich das Arbeitszeugnis bekommen?
Bei Beendigung des Arbeitsverhältnisses. Viele Arbeitgeber stellen es am letzten Arbeitstag oder mit der letzten Abrechnung aus. Fordern Sie es schriftlich an, wenn es nicht von selbst kommt.
Darf das Zeugnis den Kündigungsgrund nennen?
Den Grund nur, wenn Sie das wünschen. Üblich ist ein Satz wie „verlässt uns auf eigenen Wunsch“, der für Bewerbungen positiv wirkt.
Muss ich das Arbeitszeugnis der Bewerbung beilegen?
In Deutschland ist das üblich, vor allem bei den letzten zwei bis drei Arbeitgebern. Ein fehlendes Zeugnis kann Rückfragen auslösen. Wenn Sie sich aus einem bestehenden Arbeitsverhältnis heraus bewerben, können Sie ein Zwischenzeugnis beilegen.
Ein gutes Arbeitszeugnis ergänzt Ihre Bewerbung. Achten Sie ebenso auf einen aussagekräftigen Lebenslauf. Die Anleitung Lebenslauf schreiben zeigt, wie Sie ihn aufbauen, und mit dem kostenlosen Lebenslauf-Editor erstellen Sie ihn aus Ihren Notizen. Wenn Sie gerade kündigen, hilft der Artikel Kündigungsfrist.
Stand: November 2026. Der Artikel beschreibt die Rechtslage in Deutschland und ersetzt keine Rechtsberatung. Die Bedeutung der Formulierungen beruht auf verbreiteter Praxis, nicht auf einer gesetzlichen Notenskala.