
Wie lang die Kündigungsfrist in Deutschland ist, für Arbeitnehmer und Arbeitgeber, in der Probezeit und nach Betriebszugehörigkeit. Mit Tabelle, Rechenbeispielen und den häufigsten Fehlern.
Die gesetzliche Kündigungsfrist für Arbeitnehmer in Deutschland beträgt vier Wochen zum Fünfzehnten oder zum Ende eines Kalendermonats (§ 622 Abs. 1 BGB). In der Probezeit sind es zwei Wochen. Kündigt der Arbeitgeber, verlängert sich die Frist mit der Dauer der Betriebszugehörigkeit auf bis zu sieben Monate. Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag können abweichende Fristen vorsehen. Hier finden Sie einen Überblick über die Fristen, Beispiele zur Berechnung und Hinweise zu häufigen Formfehlern.
Gesetzliche Kündigungsfristen im Überblick
| Situation | Kündigungsfrist |
|---|---|
| Probezeit (höchstens sechs Monate) | 2 Wochen, zu jedem Tag |
| Kündigung durch den Arbeitnehmer | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende |
| Kündigung durch den Arbeitgeber, unter 2 Jahren | 4 Wochen zum 15. oder zum Monatsende |
| ab 2 Jahren Betriebszugehörigkeit | 1 Monat zum Monatsende |
| ab 5 Jahren | 2 Monate zum Monatsende |
| ab 8 Jahren | 3 Monate zum Monatsende |
| ab 10 Jahren | 4 Monate zum Monatsende |
| ab 12 Jahren | 5 Monate zum Monatsende |
| ab 15 Jahren | 6 Monate zum Monatsende |
| ab 20 Jahren | 7 Monate zum Monatsende |
Die verlängerten Fristen ab zwei Jahren gelten nach § 622 Abs. 2 BGB nur, wenn der Arbeitgeber kündigt. Für Arbeitnehmer bleibt es bei vier Wochen, sofern im Vertrag nichts anderes steht.
Was im Arbeitsvertrag oder Tarifvertrag stehen kann
- Längere Fristen dürfen im Arbeitsvertrag vereinbart werden. Für den Arbeitnehmer darf die Frist aber nicht länger sein als für den Arbeitgeber (§ 622 Abs. 6 BGB). Viele Verträge sehen deshalb für beide Seiten die verlängerten Fristen vor.
- Kürzere Fristen als vier Wochen sind im Arbeitsvertrag nur in Ausnahmen erlaubt: bei vorübergehender Aushilfe für höchstens drei Monate oder in Kleinbetrieben mit in der Regel nicht mehr als 20 Arbeitnehmern, wobei vier Wochen auch dort nicht unterschritten werden dürfen, nur der feste Termin zum 15. oder Monatsende entfallen kann (§ 622 Abs. 5 BGB).
- Tarifverträge dürfen kürzere und längere Fristen festlegen (§ 622 Abs. 4 BGB). Gilt in Ihrem Betrieb ein Tarifvertrag, haben dessen Fristen Vorrang.
Lesen Sie deshalb zuerst Ihren Arbeitsvertrag. Die gesetzliche Frist gilt nur, wenn dort nichts anderes steht.
So berechnen Sie die Kündigungsfrist
Entscheidend ist der Tag, an dem die Kündigung beim Empfänger zugeht, nicht das Datum auf dem Schreiben. Die Frist beginnt am Tag nach dem Zugang. Vier Wochen sind 28 Tage.
| Gewünschtes Ende | Kündigung muss spätestens zugehen am |
|---|---|
| 30. November 2026 | 2. November 2026 |
| 15. Dezember 2026 | 17. November 2026 |
| 31. Dezember 2026 | 3. Dezember 2026 |
| 15. Januar 2027 | 18. Dezember 2026 |
| 31. Januar 2027 | 3. Januar 2027 |
Geht die Kündigung einen Tag zu spät ein, verschiebt sich das Ende des Arbeitsverhältnisses auf den nächsten zulässigen Termin, also den folgenden 15. oder das folgende Monatsende. Planen Sie deshalb ein paar Tage Puffer ein, vor allem bei Versand per Post.
Form: Kündigung nur schriftlich
Eine Kündigung ist nur wirksam, wenn sie schriftlich erfolgt. Die elektronische Form ist ausgeschlossen (§ 623 BGB). Das heißt:
- Die Kündigung muss auf Papier stehen und eigenhändig unterschrieben sein.
- E-Mail, WhatsApp, Fax oder ein eingescanntes PDF reichen nicht. Eine solche Kündigung ist unwirksam, und die Frist läuft nicht.
- Einen Kündigungsgrund müssen Sie als Arbeitnehmer nicht angeben.
Am sichersten übergeben Sie die Kündigung persönlich und lassen sich den Empfang mit Datum und Unterschrift auf einer Kopie bestätigen. Alternativ können Sie das Schreiben per Einwurf-Einschreiben oder durch einen Boten zustellen lassen, der den Inhalt kennt und den Einwurf bezeugen kann.
Muster: Kündigung durch den Arbeitnehmer
[Ihr Name]
[Ihre Anschrift][Firma]
[Personalabteilung / Name]
[Anschrift][Ort], [Datum]
Kündigung meines Arbeitsverhältnisses
Sehr geehrte Damen und Herren,
hiermit kündige ich mein Arbeitsverhältnis ordentlich und fristgerecht zum [Datum], hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt.
Bitte bestätigen Sie mir den Erhalt dieser Kündigung und das Beendigungsdatum schriftlich. Außerdem bitte ich um ein qualifiziertes Arbeitszeugnis.
Mit freundlichen Grüßen
[eigenhändige Unterschrift]
[Ihr Name]
Der Zusatz „hilfsweise zum nächstmöglichen Zeitpunkt“ sorgt dafür, dass die Kündigung auch dann wirkt, wenn Sie sich beim Datum verrechnet haben.
Wenn der Arbeitgeber kündigt
- Drei Wochen für die Klage. Wer eine Kündigung für unwirksam hält, muss innerhalb von drei Wochen nach Zugang der schriftlichen Kündigung Klage beim Arbeitsgericht erheben (§ 4 KSchG). Danach gilt die Kündigung in aller Regel als wirksam.
- Kündigungsschutz. Das Kündigungsschutzgesetz greift, wenn das Arbeitsverhältnis länger als sechs Monate besteht und der Betrieb in der Regel mehr als zehn Arbeitnehmer beschäftigt (§ 23 KSchG). Dann braucht der Arbeitgeber einen Grund, der in der Person, im Verhalten oder in betrieblichen Erfordernissen liegt.
- Abfindung. Einen allgemeinen Anspruch gibt es nicht. Kündigt der Arbeitgeber aus betrieblichen Gründen und weist er in der Kündigung darauf hin, dass Sie bei Verzicht auf eine Klage eine Abfindung bekommen, beträgt sie 0,5 Monatsverdienste pro Beschäftigungsjahr (§ 1a KSchG).
Nach der Kündigung: was jetzt zu tun ist
- Arbeitsuchend melden. Spätestens drei Monate vor dem Ende des Arbeitsverhältnisses bei der Agentur für Arbeit, bei kürzerer Frist innerhalb von drei Tagen, nachdem Sie vom Ende erfahren haben (§ 38 SGB III). Das gilt auch, wenn Sie selbst kündigen und noch keine neue Stelle haben.
- Resturlaub klären. Nehmen Sie den Urlaub möglichst vor dem Ende. Was aus betrieblichen Gründen nicht mehr genommen werden kann, wird ausgezahlt.
- Arbeitszeugnis anfordern. Sie haben bei Beendigung Anspruch darauf. Mehr dazu im Artikel Arbeitszeugnis.
- Bewerbungsunterlagen aktualisieren. Wie das geht, zeigt die Anleitung Lebenslauf schreiben.
Häufige Fragen
Kann ich früher gehen, wenn ich schon einen neuen Job habe?
Nur wenn der Arbeitgeber zustimmt. Dafür schließen Sie einen Aufhebungsvertrag. Was dabei zu beachten ist, erklärt der Artikel Aufhebungsvertrag.
Gilt die Kündigungsfrist auch während einer Krankheit?
Ja. Die Frist läuft weiter, auch wenn Sie krankgeschrieben sind. Eine Krankheit schützt in Deutschland nicht vor einer Kündigung.
Wie lang ist die Kündigungsfrist in der Probezeit?
Zwei Wochen, wenn eine Probezeit von höchstens sechs Monaten vereinbart ist (§ 622 Abs. 3 BGB). Die Kündigung muss nur innerhalb der Probezeit zugehen, das Arbeitsverhältnis darf auch danach enden.
Kann ich per E-Mail kündigen?
Nein. Eine Kündigung per E-Mail ist unwirksam, weil § 623 BGB die Schriftform verlangt und die elektronische Form ausdrücklich ausschließt.
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Stand: November 2026. Der Artikel beschreibt die Rechtslage in Deutschland; in Österreich und der Schweiz gelten andere Regeln. Er ersetzt keine Rechtsberatung.